Welche Maßnahmen gefördert werden
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, zum Beispiel:
- Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Fassade oder Kellerdecke
- neue Fenster und Außentüren
- Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung und der Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien
Zuständig sind je nach Maßnahme das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die KfW. Für viele Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte vorgeschrieben.
Was ich für Sie übernehme
- Prüfung, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen
- Planung, damit die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt
- technische Projektbeschreibung bzw. Bestätigung für den Antrag
- Prüfung von Angeboten und Ausführung auf die Förderanforderungen
- Nachweis nach Abschluss der Maßnahme für die Auszahlung
Die richtige Reihenfolge
Der häufigste Fehler ist ein zu später Antrag. In der Regel muss die Förderung beantragt sein, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Sprechen Sie mich deshalb an, bevor Sie Angebote unterschreiben.
Die Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Ich prüfe für Ihr Vorhaben den aktuellen Stand, bevor wir einen Antrag stellen.