Stand: Oktober 2026. Einige Details werden noch durch weitere Gesetze und Verordnungen festgelegt, unter anderem zu klimafreundlichen Brennstoffen und zum Landesrecht in Baden-Württemberg. Gegen das Gesetz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Ich halte diese Seite aktuell.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit Ende Juli 2026 und hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst, das oft „Heizungsgesetz“ genannt wurde.
- Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen, ist gestrichen.
- Neue Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt, müssen aber ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
- In Baden-Württemberg gilt zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes. Es bleibt beim Heizungstausch in älteren Gebäuden wichtig.
- Ab 2027 werden Energieausweise digital und enthalten mehr Angaben.
- Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen gibt es weiter, sie soll aber schrittweise sinken.
Ich habe eine Öl- oder Gasheizung. Muss ich etwas tun?
Nein. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben, das bisher geplante Betriebsverbot ab 2045 entfällt. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2045 aber nur noch klimaneutrale Brennstoffe geliefert werden. Ein Gesetz dazu soll bis Ende 2026 vorgelegt werden. Wie teuer diese Brennstoffe werden, weiß heute niemand.
Wenn die Heizung kaputtgeht, schreibt Ihnen das Bundesrecht keine bestimmte Technik mehr vor. Bauen Sie nach einem irreparablen Ausfall eine neue Gas- oder Ölheizung ein, greift die Bio-Treppe erst nach zwölf Monaten. In Baden-Württemberg müssen Sie zusätzlich das Landesrecht beachten (siehe unten).
Ich plane eine neue Heizung. Was gilt jetzt?
Sie haben deutlich mehr Wahlfreiheit: Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets, Hybridheizung oder auch eine neue Gas- oder Ölheizung. Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt aber eine sogenannte Bio-Treppe. Sie müssen einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff nutzen:
| ab | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Statt der Bio-Brennstoffe sind bis 2034 auch Alternativen möglich, etwa eine Solarthermie-Anlage oder eine Hybridheizung mit Wärmepumpe.
Die Bio-Brennstoffe sind deutlich teurer als Erdgas oder Heizöl. Eine neue Gasheizung ist beim Kauf oft günstiger, kann über 20 Jahre Betrieb aber teurer werden als eine Wärmepumpe. Das hängt von den künftigen Energiepreisen ab. Ob das für Ihr Haus gilt, hängt vom Gebäude ab. Genau das rechne ich Ihnen in einer Beratung durch.
Die bisherige Pflicht zur Beratung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung ist entfallen. Eine unabhängige Beratung schützt Sie aber vor einer teuren Fehlentscheidung, gerade weil Sie jetzt mehr Freiheit haben.
Besonderheit in Baden-Württemberg
Hier gilt zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes. Wird in einem Wohngebäude, das vor 2009 errichtet wurde, die Heizung getauscht, müssen mindestens 15 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen. Alternativ sind Ersatzmaßnahmen möglich, zum Beispiel ein Sanierungsfahrplan, eine Dämmung oder eine Photovoltaikanlage. Ein Sanierungsfahrplan kann dabei einen Teil der Pflicht abdecken.
Die Landesregeln werden derzeit an das neue Bundesgesetz angepasst. Ich prüfe für Ihr Haus, was genau gilt.
Was ändert sich beim Energieausweis?
- Ab 1. Januar 2027 wird der Energieausweis standardmäßig digital ausgestellt. Eine Papierfassung gibt es nur auf Wunsch.
- Er enthält mehr Angaben, unter anderem zu den Treibhausgasemissionen und zu den genutzten erneuerbaren Energien.
- Beim Verbrauchsausweis für Wohngebäude wird künftig der Verbrauch von 24 Monaten statt drei Jahren ausgewertet.
- Neben Verkauf und Neuvermietung muss der Ausweis künftig auch bei einer Verlängerung des Mietvertrags vorgelegt werden. Für bestehende Mietverhältnisse ohne Verlängerung ist kein neuer Ausweis nötig.
- Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer zehn Jahre gültig.
Was bedeutet das für die Förderung?
Die Förderung für klimafreundliche Heizungen über die KfW bleibt und ist stärker nach Einkommen gestaffelt. Ab 2027 sinken aber schrittweise die förderfähigen Kosten, und einzelne Boni laufen aus. Wer ohnehin eine neue Heizung plant, sollte deshalb nicht zu lange warten. Auch Dämmung und Fenster werden weiter gefördert.
Was ist mit der kommunalen Wärmeplanung?
Die Wahl der Heizung ist nicht mehr an den Wärmeplan Ihrer Gemeinde gekoppelt. Trotzdem lohnt sich ein Blick hinein: Wenn in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist, kann Fernwärme die einfachste Lösung sein. Viele Städte in Baden-Württemberg haben bereits einen Wärmeplan. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem Stand.
Ich vermiete. Was gilt für mich?
Wenn Sie eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbauen, tragen Sie ab 2028 die Hälfte der Gasnetzentgelte und des CO₂-Preises. Ab 2029 tragen Sie außerdem die Hälfte der Mehrkosten für die Bio-Brennstoffe. Für Härtefälle gibt es Ausnahmen. Eine fossile Heizung wird für Vermieter dadurch spürbar teurer.
Wie ich Ihnen helfen kann
- Heizungsvergleich für Ihr Haus mit Anschaffung, Förderung und Betriebskosten über die Jahre
- Sanierungsfahrplan, damit Heizung und Dämmung zusammenpassen
- Energieausweis nach den neuen Regeln ab 2027
- Prüfung und Nachweise für die Förderung